1 Die Militärgesetzgebung sowie Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee sind Sache des Bundes.
2 …
3 Der Bund kann militärische Einrichtungen der Kantone gegen angemessene Entschädigung übernehmen.
1 Die Militärgesetzgebung sowie Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee sind Sache des Bundes.
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3 Der Bund kann militärische Einrichtungen der Kantone gegen angemessene Entschädigung übernehmen.