1 Die Militärgesetzgebung sowie Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee sind Sache des Bundes. 2 … 3 Der Bund kann militärische Einrichtungen der Kantone gegen angemessene Entschädigung übernehmen.
1 Die Militärgesetzgebung sowie Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee sind Sache des Bundes. 2 … 3 Der Bund kann militärische Einrichtungen der Kantone gegen angemessene Entschädigung übernehmen.