1 Die Kantone sorgen für die Hilfe und Pflege von Betagten und Behinderten zu Hause. 2 Der Bund unterstützt gesamtschweizerische Bestrebungen zu Gunsten Betagter und Behinderter. Zu diesem Zweck kann er Mittel aus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verwenden.