1 Die Bundesverfassung kann jederzeit ganz oder teilweise revidiert werden. 2 Wo die Bundesverfassung und die auf ihr beruhende Gesetzgebung nichts anderes bestimmen, erfolgt die Revision auf dem Weg der Gesetzgebung.
1 Die Bundesverfassung kann jederzeit ganz oder teilweise revidiert werden. 2 Wo die Bundesverfassung und die auf ihr beruhende Gesetzgebung nichts anderes bestimmen, erfolgt die Revision auf dem Weg der Gesetzgebung.