1 Jede Person hat das Recht, Petitionen an Behörden zu richten; es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen. 2 Die Behörden haben von Petitionen Kenntnis zu nehmen.
1 Jede Person hat das Recht, Petitionen an Behörden zu richten; es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen. 2 Die Behörden haben von Petitionen Kenntnis zu nehmen.