1 Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen. 2 Das Gemeinwesen, in dem der Nutzen einer staatlichen Leistung anfällt, trägt deren Kosten. 3 Das Gemeinwesen, das die Kosten einer staatlichen Leistung trägt, kann über diese Leistung bestimmen. 4 Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offenstehen. 5 Staatliche Aufgaben müssen bedarfsgerecht und wirtschaftlich erfüllt werden.