1 Der Bund erlässt Vorschriften über die Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. 2 Er beachtet dabei folgende Grundsätze: a. Die Versicherung ist obligatorisch. abis. Sie gewährt Geld- und Sachleistungen. b. Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken. c. Die Höchstrente beträgt maximal das Doppelte der Mindestrente. d. Die Renten werden mindestens der Preisentwicklung angepasst. 3 Die Versicherung wird finanziert: a. durch Beiträge der Versicherten, wobei die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge bezahlen; b. durch Leistungen des Bundes. 4 Die Leistungen des Bundes betragen höchstens die Hälfte der Ausgaben. 5 Die Leistungen des Bundes werden in erster Linie aus dem Reinertrag der Tabaksteuer, der Steuer auf gebrannten Wassern und der Abgabe aus dem Betrieb von Spielbanken gedeckt. 6 …