Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Voraussetzungen für: a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes; b. eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion; c. eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft; d. grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen; e. einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.