1 Der Bund erlässt Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung. 2 Er kann die Kranken- und die Unfallversicherung allgemein oder für einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären.
1 Der Bund erlässt Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung. 2 Er kann die Kranken- und die Unfallversicherung allgemein oder für einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären.