Die Bundesverfassung in Bild und Ton.
Alle Artikel der Verfassung als Filmclip und Texte
CONSTITUTIO entstand aus Eigeninitiative von Dominic Büttner und ist unabhängig. Vielen Dank an die Vortragenden, die alle unentgeltlich teilgenommen haben. Anregungen, Lob und Tadel bitte an: constitutio@buettner.ch
Produktionsassistenz: Maja Peter
Mit grosszügiger Hilfe von Martin Guggisberg, Regula Messerli, Nicolas Hehl, Frank Braun, Philippe Büttner, Koni Nordmann, Isi Cserepy, Fabienne Schellenberg, Christian Häuselmann und viele mehr.
Postproduction und Entwicklung Datenbank: Gabriel Rosenthal / www.gäbs.com
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CONSTITUTIO the movie
Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung
Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung
Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
Art. 10a Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts
Art. 10a Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts
Art. 25 Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung
Art. 25 Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung
Art. 40 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Art. 40 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Art. 43a Grundsätze für die Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben
Art. 43a Grundsätze für die Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben
Art. 45 Mitwirkung an der Willensbildung des Bundes
Art. 45 Mitwirkung an der Willensbildung des Bundes
Art. 48a Allgemeinverbindlicherklärung und Beteiligungspflicht
Art. 48a Allgemeinverbindlicherklärung und Beteiligungspflicht
Art. 55 Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen Entscheiden
Art. 55 Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen Entscheiden
Art. 60 Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee
Art. 60 Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee
Art. 85a Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen
Art. 85a Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen
Art. 86 Verwendung von Abgaben für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr
Art. 86 Verwendung von Abgaben für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr