1 Der Ständerat besteht aus 46 Abgeordneten der Kantone. 2 Die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wählen je eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten; die übrigen Kantone wählen je zwei Abgeordnete. 3 Die Wahl in den Ständerat wird vom Kanton geregelt.