1 Der Bund erlässt Vorschriften über den Transport und die Lieferung elektrischer Energie. 2 Die Gesetzgebung über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe ist Sache des Bundes.
1 Der Bund erlässt Vorschriften über den Transport und die Lieferung elektrischer Energie. 2 Die Gesetzgebung über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe ist Sache des Bundes.