1 Der Bund wahrt die Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland. 2 In besonderen Fällen kann er Massnahmen treffen zum Schutz der inländischen Wirtschaft. Er kann nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen.
1 Der Bund wahrt die Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland. 2 In besonderen Fällen kann er Massnahmen treffen zum Schutz der inländischen Wirtschaft. Er kann nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen.